Kiffen für (fast) alle
Karl Lauterbach ist vielen noch ein Begriff. DER Experte in Coronazeiten ist mittlerweile Gesundheitsminister. Nun legte er dem Bundestag ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis vor. Allerdings mit Einschränkungen.
Einschränkungen und Legalisierungen
Das sieht unter anderem vor, dass Bürger*innen bis zu 25g der Droge besitzen dürfen. Bisher war es verboten, Cannabis zu rauchen, im Volksmund kiffen genannt. Nun sieht das Gesetz aber neben der Legalisierung des Besitzes auch andere Erleichterungen und Verbote vor: So ist es etwa erlaubt, drei Hanfpflanzen, aus denen das Rauschmittel besteht, zu besitzen. Weil drei Hanfpflanzen aber nicht sonderlich viele sind, soll es ab Juli zusätzliche „Cannabisclubs“ geben. In diesen können sich bis zu 500 Mitglieder vernetzen und gemeinsam Hanf anbauen. Jedes Mitglied darf pro Monat höchstens 50 g der Droge ernten. Desweiteren sollen vergangene Verbrechen im Umgang mit der Droge – etwa der Besitz bis 25 g – rückwirkend aus dem Vorstrafenregister getilgt, also gestrichen, werden.
Am Donnerstag wurde das Gesetz dann vom Bundestag – wenn auch unter Protest von CDU und CSU – verabschiedet. Ab 1. April dürfen über 18-jährige also legal kiffen – mit Einschränkungen. Im Umkreis von 100 m um Schulen und Sportstätten ist das verboten, ebenso wie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.
Kritik und Lob
Kritik gibt es aber auch an der Legalisierung. Nicht nur aus Prinzip, wie es die CDU und CSU tun, sondern auch aus medizinischer Sicht befürchten manche Experten eine Zunahme des Konsums und verweisen auf die gehirnschädigenden Folgen. Andererseits erhoffen sich Fachleute aber auch weniger Schwarzmarktgeschäfte und damit eine bessere Qualität der Produkte.
Uns jedoch kann das erst einmal egal sein, schließlich ist Kiffen erst ab 18 erlaubt..